Petitesse – Randnotiz – 2024-09-07

Heute staunte ich Bauklötzchen. Glaubte ich doch zunächst an fake news. Das sollte sich nach einer klitzekleinen Recherche jedoch als Tatsache bestätigen. Unglaublich!

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat doch tatsächlich auf einhundertfünfzig Seiten einen Entwurf vorgelegt, der die grandiose Idee verkörpert, die Wahlbeteiligung aus der Bundestagswahl 2021 bei der Berechnung der Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern zugrundezulegen.

Das bedeutet, je geringer die Wahlbeteiligung vor drei Jahren in einem Kreis war, desto weniger Gelder gibt es 2025 aus dem sogenannten „Gesundheitsfonds“. In den fließen übrigens Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Bundesmittel, die den Krankenkassen zugewiesen werden.

Hier ein offizieller Mitschnitt des MDR.

Bisher wurde dabei ein Risikostrukturausgleich bedacht, für zum Beispiel Krankenversicherungen, die viele ältere Versicherte haben, um nicht finanziell benachteiligt zu werden. Perspektivisch soll, so die Idee des BAS, die Wahlbeteiligung 2021 dafür herangezogen werden.

Nun frage ich mich: Was hat die Wahlbeteiligung mit den Krankenversicherten zu tun?

Haben die Menschen in Deutschland das Recht, zu wählen oder sind sie verpflichtet, an der Bundestagswahl teilzunehmen?

Mein Instinkt sagt mir, dass damit ein sozialer Druck in der Bevölkerung ausgeübt werden soll, um eine hohe Wahlbeteiligung 2025 zu erzielen. Denn wenn dann einer nicht wählen geht, ist er ein unsozialer Mensch, der mitverantwortlich dafür ist, dass die Krankenkassenleistungen nicht gezahlt werden können. Betroffen sind dann vor allem (wieder) die Alten und länger Erkrankte. Wer will dafür geächtet werden?

Woher kennen wir das? Richtig. Aus Zeiten der DDR. Dort wurden die Leute von Wahlhelfern, die bis Mittag am Wahltag noch nicht wählen waren an der Wohnungstür erinnert. Wer bis zum späten Nachmittag noch nicht seine Stimme abgab, wurde nachdrücklich zur Wahl begleitet. Wer sich dennoch sträubte, wurde „registriert“. … Die passenden Meldestellen dafür haben wir bereits heute. Der Schritt zum social-credit-system ist nur noch ein kleiner.

Letztendlich soll das Ganze am 30.09.2024 entschieden werden.

Heute sehr nachdenklich, Eure Petra Kolossa.

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